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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Verweigerung eines Auskunftsbegehrens als aussichtslos.
Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt der Einschreiter offenbar, zur Bekämpfung der behaupteten Untätigkeit der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland beim Verfassungsgerichtshof eine diesbezügliche (Säumnis-)Beschwerde einzubringen. Entgegen der Auffassung des Einschreiters ist jedoch nicht zu ersehen, aus welcher Bestimmung der Bundesverfassung eine derartige Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes abzuleiten wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auskunftspflicht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B314.2003Dokumentnummer
JFR_09969687_03B00314_01