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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/21/0090 E 15. Oktober 2002 2001/19/0077 E 21. Dezember 2001Rechtssatz
Auch unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik erscheint es nicht geboten, eine Hemmung der Entscheidungsfrist des § 73 AVG für die Aufenthaltsbehörde bloß auf Grund der Anhängigkeit eines nicht von ihr veranlassten Verfahrens zur Aufenthaltsbeendigung anzunehmen (Hinweis E vom 19. November 1998, Zl. 98/19/0075, betreffend ein rechtskräftiges, aber durch Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht wirksames Aufenthaltsverbot; diese Überlegungen treffen auch auf den vorliegenden, eine Ausweisung betreffenden Fall zu).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190078.X01Im RIS seit
22.03.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017