RS Vwgh 2001/12/21 2001/19/0078

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
FrG 1997 §15 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/21/0090 E 15. Oktober 2002 2001/19/0077 E 21. Dezember 2001

Rechtssatz

Auch unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik erscheint es nicht geboten, eine Hemmung der Entscheidungsfrist des § 73 AVG für die Aufenthaltsbehörde bloß auf Grund der Anhängigkeit eines nicht von ihr veranlassten Verfahrens zur Aufenthaltsbeendigung anzunehmen (Hinweis E vom 19. November 1998, Zl. 98/19/0075, betreffend ein rechtskräftiges, aber durch Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht wirksames Aufenthaltsverbot; diese Überlegungen treffen auch auf den vorliegenden, eine Ausweisung betreffenden Fall zu).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete DiversesBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190078.X01

Im RIS seit

22.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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