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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §24;Rechtssatz
§ 24 ZustG stellt bloß auf die tatsächliche Anwesenheit des Empfängers unmittelbar bei der übergebenden Dienststelle ab. Aus welchem Grund der Empfänger bei der Dienststelle anwesend ist, hat demnach für den Zustellvorgang keine rechtliche Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001020078.X02Im RIS seit
18.03.2002