Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1994 §8 Abs2;Rechtssatz
Als Voraussetzung für das Auslösen der Verpflichtung zur Koordination nach § 8 Abs. 2 ASchG 1994 kommt es auf die Beschäftigung von betriebsfremden Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020171.X03Im RIS seit
02.04.2002