RS Vwgh 2001/12/21 2000/19/0084

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Bei der vom Beschwerdeführer behaupteten Verletzung im Recht auf Parteiengehör handelt es sich um einen Beschwerdegrund, nicht aber um einen Beschwerdepunkt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. April 1999, Zl. 96/19/2571).

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190084.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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