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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Das Vorliegen einer Unterhaltspflicht der Adoptivmutter ist lediglich ein Indiz dafür, dass - bezogen auf den Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides - die Niederlassung des Fremden im Bundesgebiet durch eine Unterhaltsgewährung seitens seiner Adoptivmutter getragen werden sollte. Maßgebend ist hingegen die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides geplante und auch nach den realen Gegebenheiten mögliche Art der Bestreitung des Lebensunterhaltes des Fremden (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190070.X03Im RIS seit
22.03.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011