RS Vwgh 2002/1/22 99/10/0242

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Veröffentlicht am 22.01.2002
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82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §13;
AMG 1983 §14;
AMG 1983 §21a;

Rechtssatz

Indem § 21a AMG als Voraussetzung für die Durchführung des "dezentralen Verfahrens" das Vorliegen eines Zulassungsantrages in dem nach dieser Vorschrift zu führenden Verfahren verlangt, normiert diese Bestimmung, dass die für Anträge auf Zulassung einer Arzneispezialität nach den §§ 13 f AMG im Allgemeinen geltenden Regelungen auch für Anträge auf Zulassung im "dezentralen Verfahren" gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100242.X05

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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