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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §13;Rechtssatz
Indem § 21a AMG als Voraussetzung für die Durchführung des "dezentralen Verfahrens" das Vorliegen eines Zulassungsantrages in dem nach dieser Vorschrift zu führenden Verfahren verlangt, normiert diese Bestimmung, dass die für Anträge auf Zulassung einer Arzneispezialität nach den §§ 13 f AMG im Allgemeinen geltenden Regelungen auch für Anträge auf Zulassung im "dezentralen Verfahren" gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100242.X05Im RIS seit
17.04.2002