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21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Beschwerdeführerin, die wegen Verwaltungsübertretungen nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG bestraft wurde, war im Tatzeitpunkt alleinige handelsrechtliche Geschäftsführerin der Gesellschaft mbH und zur selbständigen Vertretung befugt. Die nicht von ihr, sondern lediglich von ihrem Schwiegersohn ohne ihr Wissen getätigten Handlungen hätten lediglich dann zu Straffreiheit führen können, wenn dieser selbständig vertretungsbefugt und sie lediglich kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführerin gewesen wäre, ihr also die rechtlichen Möglichkeiten gefehlt hätten, um die vom selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer ohne ihre Mitwirkung vorgenommene Beschäftigung der Ausländer zu verhindern (Hinweis E 10. 03. 1999, 97/09/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090090.X01Im RIS seit
11.04.2002