RS Vwgh 2002/1/22 2001/09/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Die in § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. b AuslBG demonstrativ aufgezählten "besonders wichtigen Gründe" müssen sich sowohl auf die zu erfolgende Beschäftigung als auch auf die Person der beantragten ausländischen Arbeitskraft beziehen (vgl. zur Vorgängerbestimmung § 4 Abs. 6 Z. 2 lit. a bis d AuslBG idF BGBl. Nr. 201/1996 das E 18.10.2000, 98/09/0296).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090224.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten