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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wenn sich eine Beschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG lediglich gegen einzelne Teile eines unteilbaren Bescheidabspruches wendet, so führt dies nicht zur Zurückweisung der Beschwerde. Vielmehr ist die Beschwerde ebenso wie im Fall einer Anfechtung von vom Hauptinhalt des Spruches untrennbaren Nebenbestimmungen (vgl zB das hg Erkenntnis vom 26. Februar 1998, Zl 97/07/0204, und die dort zitierte Vorjudikatur) als gegen den gesamten Bescheid gerichtet anzusehen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100242.X03Im RIS seit
17.04.2002