RS Vwgh 2002/1/22 2000/09/0088

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Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1 idF 1995/895;
AuslBG §2 Abs3 litb idF 1997/I/078;
AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1995/895;
AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer, dessen Verhalten von der belangten Behörde der Strafdrohung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG unterstellt wurde, hätte als Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 3 lit. b AuslBG für die Erteilung der erforderlichen Bewilligungen sorgen müssen, bevor er die Arbeitsleistungen der entsandten Ausländer in Anspruch genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090088.X05

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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