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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs1 idF 1995/895;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer, dessen Verhalten von der belangten Behörde der Strafdrohung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG unterstellt wurde, hätte als Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 3 lit. b AuslBG für die Erteilung der erforderlichen Bewilligungen sorgen müssen, bevor er die Arbeitsleistungen der entsandten Ausländer in Anspruch genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090088.X05Im RIS seit
08.05.2002