Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;Rechtssatz
Das Bestehen einer Schwangerschaft sowie eine vom antragstellenden Verein, dessen Zweck im "Schutz unter anderem des ungeborenen Lebens" liegt, angesprochene "sittliche Verpflichtung", einer Asylwerberin, welche über ein Aufenthaltsrecht nach § 19 Asylgesetz verfüge und keine staatliche Unterstützung erhalte, eine Beschäftigung zu verschaffen, sind keine "besonders wichtigen Gründe" im Sinne des hier anzuwendenden § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. b AuslBG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090224.X07Im RIS seit
23.04.2002