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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1151;Rechtssatz
Derjenige nimmt die Arbeitsleistung eines "betriebsentsandten Ausländers" im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG "in Anspruch", zur Erfüllung dessen Werkes oder Auftrages die Arbeitsleistungen der vom ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Ausländer dienen. Dies ist dann der Fall, wenn der Einsatz "betriebsentsandter Ausländer" als Erfüllungsgehilfen ihres ausländischen Arbeitgebers erfolgt, um dessen Verpflichtung aus einem Werkvertrag gegenüber dem inländischen Besteller zu erfüllen.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090088.X03Im RIS seit
08.05.2002