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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung eines minderjährigen türkischen Staatsangehörigen wegen unrechtmäßigen Aufenthalts (§33 Abs1 FremdenG 1997).
Zur Begründung des Antrags führt der Beschwerdeführer aus, dass er von seinen rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Eltern getrennt würde, die ihn derzeit betreuen und finanziell unterstützen. In der Türkei habe er keine hinreichenden Betreuungsmöglichkeiten durch nahe Verwandte. Aufgrund seines Alters hätte er auch kaum Möglichkeiten, seinen Unterhalt zu verdienen. Es würden ihm somit Verwahrlosung und das Abgleiten in den sozialen Abgrund drohen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B405.2003Dokumentnummer
JFR_09969599_03B00405_01