RS Vfgh 2003/4/1 B405/03

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Veröffentlicht am 01.04.2003
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Ausweisung eines minderjährigen türkischen Staatsangehörigen wegen unrechtmäßigen Aufenthalts (§33 Abs1 FremdenG 1997).

Zur Begründung des Antrags führt der Beschwerdeführer aus, dass er von seinen rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Eltern getrennt würde, die ihn derzeit betreuen und finanziell unterstützen. In der Türkei habe er keine hinreichenden Betreuungsmöglichkeiten durch nahe Verwandte. Aufgrund seines Alters hätte er auch kaum Möglichkeiten, seinen Unterhalt zu verdienen. Es würden ihm somit Verwahrlosung und das Abgleiten in den sozialen Abgrund drohen.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B405.2003

Dokumentnummer

JFR_09969599_03B00405_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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