RS Vwgh 2002/1/22 2000/09/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Vorwurf der Fahrlässigkeit umfasst vertragswidriges Verhalten Dritter im Zweifel nicht.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090102.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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