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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Der Vorwurf der Fahrlässigkeit umfasst vertragswidriges Verhalten Dritter im Zweifel nicht.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090102.X01Im RIS seit
23.04.2002