RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0105

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei regelmäßig monatlich ausbezahlten Geschäftsführerbezügen nicht zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130105.X01

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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