RS Vwgh 2002/1/23 98/13/0213

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Notwendiges Betriebsvermögen verliert diese Eigenschaft weder dann, wenn es entgegen den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen nicht in die Bilanz aufgenommen wird, noch wenn es, wie zB Mietrechte, für die keine Anschaffungskosten angefallen sind, nach allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen nicht in die Steuerbilanz aufzunehmen ist (Hinweis E 25.9.2001, 96/14/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130213.X03

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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