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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213Rechtssatz
Bloße "Gehaltsanpassungen" an die verschlechterte Ertragslage lassen für sich allein eine Erfolgsbestimmheit der Geschäftsführerbezüge (und damit ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko) noch nicht erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130108.X03Im RIS seit
10.06.2002Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011