RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0108

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213

Rechtssatz

Die Rechtsordnung erkennt der GmbH eigene Rechtspersönlichkeit zu und lässt demzufolge auch Leistungsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130108.X05

Im RIS seit

10.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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