RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0083

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Die Merkmale, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit ohne jegliche vertragliche Bindung an zeitliche und örtliche Rahmenbedingungen ausübe und keinerlei Regelungen in puncto Urlaubsanspruch oder für den Krankheitsfall bestünden, zählen zu jenen Merkmalen, die für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nichts beitragen (Hinweis E 17.10.2001, 2001/13/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130083.X01

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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