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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83 Abs1;Rechtssatz
Eine mündliche Aufforderung, wenngleich an den Vertreter des Steuerpflichtigen gerichtet, ist letztlich durch den Steuerpflichtigen zu erfüllen, der sich dabei wieder eines Vertreters bedienen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130114.X01Im RIS seit
06.06.2002