RS Vwgh 2002/1/23 96/13/0114

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §83 Abs1;

Rechtssatz

Eine mündliche Aufforderung, wenngleich an den Vertreter des Steuerpflichtigen gerichtet, ist letztlich durch den Steuerpflichtigen zu erfüllen, der sich dabei wieder eines Vertreters bedienen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130114.X01

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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