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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/15/0173 E 22. April 1999 VwSlg 7389 F/1999 RS 3Stammrechtssatz
Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine private Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130213.X02Im RIS seit
06.06.2002