RS Vwgh 2002/1/23 98/13/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/15/0173 E 22. April 1999 VwSlg 7389 F/1999 RS 3

Stammrechtssatz

Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine private Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130213.X02

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten