RS Vwgh 2002/1/23 2001/13/0107

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Wurden dem Gesellschafter-Geschäftsführer ungeachtet der seit Abschluss des Geschäftsführervertrages eingetretenen wesentlichen Verschlechterung der Betriebsergebnisse laufende Geschäftsführervergütungen gewährt, welche jene des Jahres des Abschlusses des Geschäftsführervertrages stets (wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß) übertroffen haben, so kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Abgabenbehörde ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Geschäftsführers verneint hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130107.X03

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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