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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Wurden dem Gesellschafter-Geschäftsführer ungeachtet der seit Abschluss des Geschäftsführervertrages eingetretenen wesentlichen Verschlechterung der Betriebsergebnisse laufende Geschäftsführervergütungen gewährt, welche jene des Jahres des Abschlusses des Geschäftsführervertrages stets (wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß) übertroffen haben, so kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Abgabenbehörde ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Geschäftsführers verneint hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130107.X03Im RIS seit
06.06.2002