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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142Rechtssatz
Die Verweigerung der Akteneinsicht nach Erlassung des angefochtenen Bescheides stellt keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, da § 42 Abs. 2 Z. 3 VwGG nur solche Verletzungen von Verfahrensvorschriften erfasst, die im Verfahren zur Erlassung des angefochtenen Bescheides unterlaufen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070139.X01Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015