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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1;Rechtssatz
Mit der bloßen Vereinbarung einer nicht näher bestimmten "Erfolgsabhängigkeit der Geschäftsführerbezüge" ist ein Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers noch nicht dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130107.X01Im RIS seit
06.06.2002