RS Vwgh 2002/1/24 2001/16/0566

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Veröffentlicht am 24.01.2002
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §26 Abs1;
GGG 1984 TP9 litb Z1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes keine bescheidmäßige Festsetzung der Bemessungsgrundlage dar und ist die zur Festsetzung der Eintragungsgebühr zuständige Behörde daran auch nicht gebunden (Hinweis Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren6 unter A. E 1 sowie B. E 16-18 zu § 26 GGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160566.X02

Im RIS seit

10.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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