RS Vwgh 2002/1/24 2002/16/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2002
beobachten
merken

Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §9;

Rechtssatz

Gerichtsgebühren können auch zu einem Zeitpunkt vorgeschrieben werden, zu dem über den Verfahrenshilfeantrag noch nicht vom Gericht entschieden worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160003.X02

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten