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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es obliegt der Partei selbst, abgabenrechtliche Befreiungen, die für das Vorliegen der Befreiung sprechenden Umstände einwandfrei und unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I, 2. Teil, Stempel- und Rechtsgebühren, Erg Q 3 Q referierte hg Judikatur), und die Behörde trifft eine besondere Ermittlungspflicht nur bei Vorliegen unklarer Sachverhalte (Hinweis auf die bei Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren, unter E 12 bis 14 zu § 53 WFG referierte hg Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160515.X01Im RIS seit
03.06.2002