RS Vwgh 2002/1/24 2001/16/0515

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Veröffentlicht am 24.01.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
98/01 Wohnbauförderung

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
WFG 1984 §53 Abs3;

Rechtssatz

Es obliegt der Partei selbst, abgabenrechtliche Befreiungen, die für das Vorliegen der Befreiung sprechenden Umstände einwandfrei und unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I, 2. Teil, Stempel- und Rechtsgebühren, Erg Q 3 Q referierte hg Judikatur), und die Behörde trifft eine besondere Ermittlungspflicht nur bei Vorliegen unklarer Sachverhalte (Hinweis auf die bei Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren, unter E 12 bis 14 zu § 53 WFG referierte hg Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160515.X01

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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