RS Vwgh 2002/1/25 2001/02/0279

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Veröffentlicht am 25.01.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §134;
VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Der Begriff "Hochbau" umfasst nicht die Einhaltung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen. (Hier wurde in einem Verfahren iSd § 134 iVm § 103 Abs 2 KFG 1967 iVm § 9 Abs 1 VStG vorgebracht, die Bestellung des verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG sei für das ganze Unternehmen "mit der Beschränkung auf das Sachgebiet Hochbau" erfolgt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020279.X01

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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