RS Vwgh 2002/1/25 2001/02/0123

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Veröffentlicht am 25.01.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Beachte

Siehe jedoch: 2003/02/0103 B 23. September 2003 RS 1;

Rechtssatz

Die Durchführung der gemäß Punkt 2.7 der Verwendungsbestimmungen für das Geschwindigkeitsmessgerät Laser-VKGM LTI 20.20 TS/KM vorgeschriebenen Kontrollen ist eine notwendige Bedingung für die Wertung der danach folgenden Geschwindigkeitsmessungen als richtig.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020123.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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