RS Vwgh 2002/1/25 99/02/0146

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Veröffentlicht am 25.01.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §1 Abs1;
KFG 1967 §36 lita;
KFG 1967 §36;
StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §43 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/02/0039 E 25. September 1991 RS 1 (hier ohne den ersten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (§ 43 Abs 1 lit b StVO), wird ein Kraftfahrzeug iSd § 36 KFG auch dann "verwendet", wenn es auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr zum Halten oder Parken abgestellt wird und dies nicht nur für den Abstellvorgang als solchen, sondern für die gesamte Dauer des Abstellens zutrifft

(Hinweis E 17.9.1982, 82/02/0075; E 9.11.1984, 84/0213/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020146.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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