RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0143

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177 Abs1;
BAO §177 Abs2;
BAO §181;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/17/0144

Rechtssatz

Der in § 181 umschriebene Gebührenanspruch steht für eine Tätigkeit als Sachverständiger im Sinne der BAO zu. Unter einem solchen Sachverständigen ist, bezogen auf eine konkrete Gutachtertätigkeit, entweder ein von der Behörde dazu beigezogener öffentlich bestellter Sachverständiger gemäß § 177 Abs 1 BAO oder aber eine von ihr herangezogene andere geeignete Person gemäß § 177 Abs 2 legcit zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170143.X02

Im RIS seit

10.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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