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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/01/0386 E 24. März 1999 RS 1Stammrechtssatz
Aus der bloßen Zugehörigkeit zur albanischen Bevölkerungsgruppe - ohne räumliches Naheverhältnis zu Gegenden mit verstärkten Aktivitäten von serbischen Einheiten (Hinweis E vom 9. 3. 1999, 98/01/0370) und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung - kann eine mit der maßgeblichen Wahrscheinlichkeit zu befürchtende asylrelevante Verfolgung nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999010031.X01Im RIS seit
11.04.2002