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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Geschäftsführer infolge der fehlenden Weisungsgebundenheit keinen betrieblichen Ordnungsvorschriften und Kontrollen seitens der Gesellschaft unterliegt, steht der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus ihres Unternehmens nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140167.X02Im RIS seit
23.05.2002