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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/14/0134Rechtssatz
Auf das Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140133.X01Im RIS seit
10.06.2002