RS Vwgh 2002/1/29 99/01/0006

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Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist der Herkunftsstaat des Asylwerbers deshalb, weil es sich beim Asylwerber um einen Christen handelt, nicht bereit, ihn vor - sei es auch privat motivierten - Racheakten eines moslemischen Verfolgers zu schützen, so beruht die geltend gemachte Gefahr auch auf einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999010006.X02

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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