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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ist der Herkunftsstaat des Asylwerbers deshalb, weil es sich beim Asylwerber um einen Christen handelt, nicht bereit, ihn vor - sei es auch privat motivierten - Racheakten eines moslemischen Verfolgers zu schützen, so beruht die geltend gemachte Gefahr auch auf einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999010006.X02Im RIS seit
11.04.2002