RS Vwgh 2002/1/29 2000/05/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2002
beobachten
merken

Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
LStG OÖ 1991 §31;
LStG OÖ 1991 §36 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/05/0155 E 19. Jänner 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Straßenbaubescheid setzt die Bedingungen fest, welche bei der Ausführung der beabsichtigten Straßenbauten vom Standpunkt des öffentlichen Interesses und der mit diesem nicht in Widerspruch stehenden Interessen der Beteiligten zu erfüllen sind; ein nach dem OÖ LStG 1991 abgeschlossenes Straßenbaubewilligungsverfahren entfaltet daher für das Enteignungsverfahren Bindungswirkung (Hinweis E 21.5.1996, 95/05/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000050051.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten