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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass im Beschwerdefall keine monatliche Auszahlung erfolgt ist, sondern der Geschäftsführer die vereinbarte Jahresvergütung dem Verrechnungskonto unter Berücksichtigung der Liquiditätslage der Gesellschaft entnommen hat, steht nach der Rechtsprechung der Annahme einer "laufenden Entlohnung" nicht entgegen (Hinweis E 18. Juli 2001, 2001/13/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140167.X05Im RIS seit
23.05.2002