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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Dem "permanenten Lächeln" eines Asylwerbers darf für sich betrachtet keine Bedeutung beigemessen werden. Die Verwertung eines derartigen Umstandes verbietet sich im konkreten Fall schon deshalb, weil der aus Angola stammende Asylwerber nicht ohne weiteres an mitteleuropäischen Verhaltensmustern gemessen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010030.X01Im RIS seit
11.04.2002