RS Vwgh 2002/1/29 2001/14/0076

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Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;
WTBO §28 Abs1;

Rechtssatz

Da gerade das Merkmal der Weisungsgebundenheit bei Prüfung der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 auszublenden ist, ist die in der Beschwerde betonte (gemäß § 28 Abs 1 WT-BO auch auf berufsrechtliche Gründe zurückgehende) Weisungsfreiheit des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht von Bedeutung. Dasselbe gilt für die mit der Weisungsfreiheit in Zusammenhang stehenden Merkmale, wie gegenständlich die in der Beschwerde hervorgehobene Möglichkeit der freien Arbeitszeiteinteilung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140076.X03

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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