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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Da gerade das Merkmal der Weisungsgebundenheit bei Prüfung der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 auszublenden ist, ist die in der Beschwerde betonte (gemäß § 28 Abs 1 WT-BO auch auf berufsrechtliche Gründe zurückgehende) Weisungsfreiheit des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht von Bedeutung. Dasselbe gilt für die mit der Weisungsfreiheit in Zusammenhang stehenden Merkmale, wie gegenständlich die in der Beschwerde hervorgehobene Möglichkeit der freien Arbeitszeiteinteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140076.X03Im RIS seit
23.05.2002