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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat im betreffenden Asylverfahren in gebotener Weise auf die Stellung des Asylwerbers (seinen Angaben zufolge ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo) als ins Ausland geflohener ehemaliger Angehöriger der Zivilgarde Mobutus eingehen hätte müssen (der Ansatzpunkt des unabhängigen Bundesasylsenates, Angehörige der ehemaligen Sicherheitskräfte/Spezialeinheiten des Mobutu seien in die nunmehrigen Militäreinheiten des Kabila eingegliedert worden, besitzt bezüglich der Person des Asylwerbers nur bedingt Aussagekraft; ergänzend wäre nämlich zu beachten gewesen, dass sich der Asylwerber durch seine Flucht aus der Demokratischen Republik Kongo gerade jener Eingliederung entzogen hat, weshalb die Frage einer potenziellen Verfolgung unter Bedachtnahme auf dieses "Spezialschicksal" zu klären gewesen wäre).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid" Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010077.X01Im RIS seit
11.04.2002