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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Auf den Umstand, ob der Geschäftsführer in den Betriebsräumlichkeiten der Gesellschaft oder von der im selben Gebäude gelegenen Ehewohnung aus "über Netzanschluss verbunden" für die Gesellschaft tätig geworden ist, kommt es nach der Judikatur, die von einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" geprägt ist (Hinweis E 18. Juli 2001, 2001/13/0076), nicht entscheidend an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140076.X02Im RIS seit
23.05.2002