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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, wonach Aufwendungen für die Lebensführung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden können, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, gilt für die Berufsgruppe der Lehrer ebenso wie für andere Berufsgruppen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140124.X03Im RIS seit
23.05.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013