RS Vwgh 2002/1/29 98/14/0124

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Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, wonach Aufwendungen für die Lebensführung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden können, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, gilt für die Berufsgruppe der Lehrer ebenso wie für andere Berufsgruppen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140124.X03

Im RIS seit

23.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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