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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/14/0134Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, der Geschäftsführer habe sein privates Kraftfahrzeug für die Ausübung seiner Organfunktion herangezogen, wird ein Risiko ins Gewicht fallender Schwankungen auf der Ausgabenseite der Geschäftsführungstätigkeit nicht nachvollziehbar dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140133.X02Im RIS seit
10.06.2002