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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Eigentümer, der nicht zugleich Bauwerber ist, wird durch die Bauordnung ein Recht auf Erteilung einer Baubewilligung nicht eingeräumt. Er kann daher durch einen Bescheid, mit dem einem Dritten eine Baubewilligung versagt wird, in keinem Recht verletzt worden sein (Hinweis E 13.10.1975, 1451/74, VwSlg 8897 A/1975, 10.11.1988, 86/06/0275).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050022.X01Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
05.10.2012