RS Vwgh 2002/1/29 99/14/0288

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Begründung eines Abgabenbescheides hat unter anderem den Sachverhalt darzustellen, den die Behörde als erwiesen annimmt, und eine Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu enthalten, nach welcher die Behörde die Verwirklichung abgabenrechtlicher Tatbestände durch den angeführten Sachverhalt für gegeben erachtet (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140288.X02

Im RIS seit

11.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten