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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs3 lita;Rechtssatz
Die Begründung eines Abgabenbescheides hat unter anderem den Sachverhalt darzustellen, den die Behörde als erwiesen annimmt, und eine Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu enthalten, nach welcher die Behörde die Verwirklichung abgabenrechtlicher Tatbestände durch den angeführten Sachverhalt für gegeben erachtet (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140288.X02Im RIS seit
11.03.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011