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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0073 E 29. Jänner 2002 RS 2Stammrechtssatz
Dass keine monatliche Auszahlung erfolgte, sondern die Geschäftsführervergütung jährlich dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wurde, ist für die Annahme einer laufenden Entlohnung (noch) ausreichend (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140074.X05Im RIS seit
10.06.2002Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016