RS Vwgh 2002/1/30 98/12/0144

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §8;
DVG 1984 §3;

Rechtssatz

Im Dienstrechtsverfahren ist - ebenso wie im allgemeinen Verwaltungsverfahren - nicht erst der festgestellte Rechtsanspruch, sondern die Behauptung eines aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Anspruches für die Begründung der Parteistellung und für den verfahrensrechtlichen Anspruch auf Entscheidung in der Sache maßgeblich.

Schlagworte

Dienstrecht Verfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120144.X01

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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