RS Vwgh 2002/1/30 98/12/0118

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LDG 1984 §106 Abs1 Z2;
LDG 1984 §106 Abs2;
LDG 1984 §12 Abs1;
LDG 1984 §12 Abs3;
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, wann ein Leiden geltend gemacht wurde, sondern darauf, ob dessen Bestehen in dem auch für das Zurechnungsverfahren nach § 9 Abs. 1 PG 1965 maßgebenden Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu zuletzt das Erkenntnis vom 4. Juli 2001, 2000/12/0211, mwN) zumindest behauptet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120118.X02

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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