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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §106 Abs1 Z2;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, wann ein Leiden geltend gemacht wurde, sondern darauf, ob dessen Bestehen in dem auch für das Zurechnungsverfahren nach § 9 Abs. 1 PG 1965 maßgebenden Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu zuletzt das Erkenntnis vom 4. Juli 2001, 2000/12/0211, mwN) zumindest behauptet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120118.X02Im RIS seit
23.04.2002