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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art139 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0228 E 19. Dezember 2001 RS 2Stammrechtssatz
Die schematisierende Regelungstechnik der Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten, BGBl. Nr. 536/1992, bietet für sich allein keinen Anlass für Zweifel an ihrer Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit (ausführliche Begründung im Erkenntnis). Unsachlich wäre es allerdings, wenn dabei bestimmte, nicht schon mit der "Grund"-Vergütung gemäß § 82 Abs. 1 GehG abgegoltene, also in ihrer Gefahrengeneigtheit über die gewöhnliche, mit der "dienstplanmäßigen Tätigkeit verbundene besondere Gefährdung" hinausgehende Tätigkeiten ganz ausgeklammert blieben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120136.X02Im RIS seit
11.04.2002